Interessantes, Neues, Fakten, ...

Auf dieser Seite veröffentlichen wir von Zeit zu Zeit aktuelle Infos und Hintergründe. Dokumente zum Runterladen erlauben Ihnen, sich in Ruhe "offline" mit den Inhalten zu beschäftigen. Aus Sicht der historischen Rückverfolgbarkeit gewisser Entwicklungen lassen wir ältere Veröffentlichungen noch stehen...

Februar 2024

 

Ersatzteile vom Limbach für Limbach Flugmotore - wie geht legal es weiter?

 

Seit längerer Zeit bewegt uns das Thema Flugmotore aus dem Hause Limbach. Die Firma Limbach Flugmotoren GmbH hat keine LBA-Anerkennung als Hersteller von Luftfahrt-Motoren und deren Teile mehr. Die Firma ist nun rein luftrechtlich ein Maschinenbaubetrieb der bewährte Motore und Ersatzteile herstellt. Damit werden auch keine EASA Formblatt 1 für Motore und Ersatzteile bei der Zusendung mitgeliefert. Ohne Zertifikat, z.B. EASA Formblatt 1, zu den Teilen dürften diese nicht legal eingebaut werden und es dürfte keine Freigabe der Instandhaltung erfolgen. So zumindest die übliche Sichtweise. Aber keine Regel ohne Ausnahme!

 

Anfang November haben wir zwei Europäische Behörden (Austro Control GmbH und LBA in Braunschweig) ganz klassisch per Brief angeschrieben und eine Argumentationskette zur Anwendung von Artikel 21.A.307 (Verwendung von Teilen in zertifizierten Produkten, z.B. einem Motor, ohne EASA Formblatt 1) vorgestellt. Während wir von Austro Control innerhalb von 12 Tagen nach Absendung eine Mailantwort mit der Bestätigung unserer Sichtweise erhielten, bescherte uns das LBA eine Antwort in Form einer NfL am 15.12.2023, die bei wortwörtlicher Lesart die Situation eher noch verschärfte, als entspannte.

 

Eine Nachfrage Anfang Januar führte dann zu einem Antwortschreiben durch LBA T52, in dem unserer Argumentationskette ebenfalls zugestimmt wurde. Auf die Befolgung des Artikels 21.A.307c) wurde dabei nochmal deutlich hingewiesen - was aber nicht schlimm ist, sondern bereits vorher bekannt war.

 

Am 31.01.2024 fand ein Treffen zwischen uns und der Fa. Limbach Flugmotoren GmbH statt. Unsere Anfragen an die Behörden als auch die Antworten der beiden Behörden wurden mit Mitarbeitern der Fa. Limbach besprochen und Möglichkeiten der schnellen Umsetzung diskutiert. Kurz- und mittelfristig sollte die Ersatzteilversorgung damit für den normalen Betrieb sichergestellt sein.

 

Sowohl die Anfrage als auch beide Antworten können hier zur Information heruntergeladen werden.

Argumentation zur Verwendbarkeit
Eignung und Verwendbarkeit von Limbachte[...]
PDF-Dokument [1.2 MB]

November 2022

 

Seit der Genehmigung des Umbaus von LS 1, LS 4 und LS 6 auf die SKB Anschlüsse im Austausch für die L´Hotellieranschlüsse haben wir viele Umrüstsätze verkauft. Leider ist bei Umbau in einer LS 4 eines Niederländischen Vereins ein Fehler passiert. Es wurde schlicht außermittig gebohrt, danach versagte ein Bauteil. Dies führte dazu, dass wir die Konstruktion überabeiten mussten. Es wurde ein Service Bulletin entwickelt, das mittlerweile genehmigt ist. Die EASA hat dazu am 28.11.2022 eine AD veröffentlicht. Denn leider kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere LS 4 oder LS 6 Kunden fehlerhaft umgebaut wurden.

EASA AD 2022-230
EASA_AD_2022-0230_1 LS4 und LS6 STC 1007[...]
PDF-Dokument [189.7 KB]
Service Bulletin SB STC 10070970-1
Zur EASA AD 2022-230
SB 10070970-1 Service Bulletin Rev. 09.0[...]
PDF-Dokument [118.0 KB]

November 2022

 

Auch wenn wir uns ganz fest vorgenommen hatten, uns nicht an der allgemeinen Preisspirale zu beteiligen, werden wir trotzdem leider nicht daran vorbeikommen, unsere Preise an die geänderten Bedingungen anzupassen.

 

Alleine durch die Änderung der LuftKostVO im Dezember 2021 erhöhen sich die Kosten der Beaufsichtigung durch das LBA um den Faktor 3,5. Wurden wir bis Ende 2021 als Betrieb mit etwa 4 Vollzeitarbeitsstellen (hierzu hatten wir eine vom LBA akzeptierte Personalkalkulation für Vollzeitäquivalente vorgelegt) eingestuft, sind wir nun in die Kategorie über 10 < 50 Mitarbeitern eingestuft. Dass einzelne unserer 22 ARS nur wenige Lufttüchtigkeitsprüfungen durchführen, zählt dabei nicht. Nach der Änderung der LuftKostVO kennt diese nur noch Köpfe in einer Organisation.

 

Die anderen Preisentwicklungen sind ja bekannt. Wir werden versuchen, mit einer moderaten Erhöhung im Rahmen der Inflation hinzukommen. Von 2017 bis Ende 2022 haben wir die Preise ja konstant halten können. Aber das geht für die Zukunft unter den aktuellen Rahmenbedingungen so einfach nicht weiter.

 

Nun ist es ja so, dass man bei angedrohten Preiserhöhungen immer mal nebenan schaut, ob man es dort nicht etwas günstiger bekommt. Nur zu, das soll jeder machen. Damit man dabei aber sauber vergleichen kann haben wir in der hier folgenden pdf mal ein paar Informationen zusammen getragen und einige Beispiele vorgerechnet. Man muss sehr genau hinschauen, um wirklich vergleichen zu können. Es soll sogar Betriebe geben, die berechnen Porto für einen Brief...

Preisgestaltung bei Lufttüchtigkeitsprüfungen
Preisgestaltung bei Lufttüchtigkeitsprüf[...]
PDF-Dokument [226.5 KB]

März 2022

 

Am 24.03.2022 endete nun die Übergangszeit vom alten Teil M in den neuen Teil ML. Aus unseren Betrieben (EASA und National) die EU CAO mit der Genehmigungsnummer DE.CAO.0015 und die nationale CAO mit der Nummer LBA.CAO.9035 zur Betreuung der deutsch registrierten Annex I Luftfahrzeuge.

Sommer 2020 bis März 2022

 

Ganz normales Tagesgeschäft ohne Besonderheiten. Der Umbau der Betriebe nach Teil ML und Teil CAO (der regelt die "Organisation" des Betriebes) ist lästig, muss aber gemacht werden.

März 2020

 

Am 24.03.2020 tritt der neue Teil ML als Anhang Vb der geänderten VO EU 1321/2014 in Kraft. Die gesamte Instandhaltung (und alles rund um den "Technischen Betrieb" eines Luftfahrzeuges <2730kg MTOM) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gemäß Teil M, sondern nur noch nach Teil ML zu gestalten. Der prinzipielle Aufbau ist mit dem des alten Teil M identisch. Zum Beispiel findet sich das Thema "Pilot Owner Maintenance" nun in ML.A.803 gegenüber M.A.803 im für uns nicht mehr gültigen Teil M. Eine vollständige Fassung des Teil ML (ohne AMC Material) findet ihr unter dem unten stehenden Link.

Teil ML
Nur Teil ML.pdf
PDF-Dokument [144.3 KB]
Anlage 2 Teil ML (Pilot Owner Maintenance)
Anlage 2 Teil ML - Pilot Owner Maintenan[...]
PDF-Dokument [38.3 KB]
Anlage 3 Teil ML (Komplexe Instandhaltung)
Komplexe Instandhaltung nach Anlage III.[...]
PDF-Dokument [39.6 KB]

September 2019

 

Am 13. Septenber 2019 hat die EASA unseren STC Antrag genehmigt. Damit ist der Umbau von L´Hotellieranschlüssen auf SKB Anschlüsse bei den Baureihen LS1-c, -d, -f, LS4, -a, und LS6, -a, -b ab sofort möglich. Endlich ist die Fummelei in den Rümpfen vorbei. Weitere Muster sind bereits in der Vorbereitung. Das STC passt übrigens sehr gut zum Thema "Safety Information Bulletin zum Thema Aufrüsten und Anschluss der Ruder"  vom April 2019 (siehe unten).

STC zum L´Hotellierumbau in LS Segelflugzeugen
STC No 10070970.pdf
PDF-Dokument [80.5 KB]

Juli 2019

 

Im Juli 2019 wurde die CS-STAN, Issue 3, veröffentlicht. Enthalten sind einige interessante Erweiterungen. So z.B. das CS-SC035a (Installation of solar cells on sailplanes) womit eine allgemeine Nachrücstung von Solarzellen an SF und MS möglich wird. Einfach mal durchblättern, es sind viele Sachen dazu gekommen.

CS-STAN Issue 3
CS-STAN Issue 3.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]

April 2019

 

Aufgrund diverser Vorkomnisse der Vergangenheit hat die EASA ganz aktuell ein Safety Information Bulletin (SIB) zum Thema "Sailplane Rigging – Procedures, Inspections and Training" herausgegeben. Hier kann das Dokument runter geladen werden:

Safety Information Bulletin zum Thema Aufrüsten und Anschluss der Ruder
EASA_SIB_2019-07_1.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

Dezember 2018

 

Kurz vor Weihnachten wurde die alte Wäge NfL II-41/09 mit der NfL 2-439-18 ersetzt. Diese regelt nun, in welchen Intervallen EU LFZ als auch Annex I LFZ zu wiegen sind. Die Angaben dazu sind Bestandteil des Instandhaltungsprogramms.

NfL 2-439-19
NfL 2-439-18 Waegung.pdf
PDF-Dokument [51.3 KB]

August 2018

 

... und direkt eine Woche später wurde am 22.8.2018 die neue "Basic Regulation", Verordnung (EU) 2018/1139 veröffentlicht. Vereinfacht gesprochen ist das die Verordnung, die alle weiteren Rechtsakte der EU im Zusammenhang mit der Luftfahrt begründet.

 

Sie ist sicher nicht ganz einfach zu lesen, man muss auch nicht alles anschauen. Aber die Lektüre lohnt an der einen oder anderen Stelle. Gerade das Thema mit der theoretisch möglichen Anhebung der "Nichtgültigkeit des EU Rechtes" auf 600kg MTOM könnte für den einen oder anderen, speziell für eine Auflastung von UL, interessant sein. Details hierzu finden sich  im Kapitel 1, Artikel 2 Anwendungsbereich, Absatz (8) auf pdf Seite 17/122.

 

Viel Spaß beim Stöbern...

Neue Basic Regulation
Basic Regulation 2018-1139.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]

August 2018

 

Mitte August 2018 wurde die EU VO 2018/1142 durch die zuständigen Stellen veröffentlicht. Sie enthält neben kleinen Änderungen zum Teil M (zu Komponenten), Teil 145 auch den lange erwarteten Teil 66 in der Fassung, die die Freigabelizenzen für Segelflugzeuge, Motorsegler und Ballone, sowie für ELA 1 Motorflugzeuge, die sog. L-Lizenzen, regelt.

 

Zeitplan zur Umstellung, Inhalte und Tiefe des Wissens und anderes sind beschrieben, einfach mal stöbern.

 

Erstaunlich gleichlautend lesen sich die Inhalte der kürzlich veröffentlichten NfL 2-409-18 "Bekanntmachung über Bestimmungen des Luftfahrt-Bundesamtes zu Voraussetzungen für die Ausbildung und die Zulassung zu Prüfungen, den Anforderungen an die Ausbildung sowie über das erforderliche Grundwissen für Prüfer von Luftfahrtgerät, Klasse 1, 3 und 4" 

 

Lesehinweise: Die Änderungs-VO enthällt nur die Änderungen zu den derzeit gültigen Verordnungen. Sie ist also immer im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Das macht die Lektüre nicht einfach, aber es sollte gehen.

NfL 2-409-18.pdf
PDF-Dokument [438.1 KB]

April 2018

 

Auch wenn wir derzeit wenig mit der Cessna 100er Serie zu tun haben, wollen wir doch darauf hinweisen, dass mit der NfL 2-403-18 "Ergänzung zur Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes zum Supplemental Inspection Document (SID) für die 100er/200er Serien des Herstellers Cessna", die Frist zur Umsetzung des SID bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Einführung des Teil ML verlängert wird. Details siehe Originaltext NfL 2-403-18.

Januar 2018

 

Jetzt erst, in der Wintersaison 2017/2018 rüsten viele Halter ihre Luftfahrzeuge auf die neuen 8,33 kHz Funkgeräte um. Da immer wieder Fragen auftreten, wie das administrativ legal zu bewerkstelligen ist, hier nun ein paar Infos dazu.

Hinweise zum Funkeinbau
How to do Funkumbau.pdf
PDF-Dokument [189.3 KB]

Dezember 2017

 

Am 19.12.2017 wurde durch die NfL 2-382-17 die alten "Avionic-NfLs" (NfL II-25/09, NfL II-26/09, NfL II-15/10 und NfL II-16/10) aufgehoben. Nötige Instandhaltungsmaßnahmen werden jetzt direkt und individuell nach der Vorgabe der NfL 2-382-17 ins Instandhaltungs-programm aufgenommen.

 

Instandhaltungsprogramme, die einen Verweis auf die o.a. NfL beinhalten, sind bei der nächsten fälligen Revision, spätestens jedoch im Rahmen des jährlichen Reviews anzupassen.

NfL zur Aufhebung "alter Avionik NfLs"
NfL 2-382-17.pdf
PDF-Dokument [46.8 KB]
Infoblatt des LBAs zur NfL 2-382-17
Hinweise zu Funktionstest an verbreitete[...]
PDF-Dokument [28.0 KB]

November 2017

 

Im Jahre 2014 wurde von der EASA die GA Roadmap "LIGHTER, SIMPLER AND BETTER RULES FOR GA" geschaffen. Ein Bestandteil ist hier ein vereinfachter Part M, in Form des Part ML (Part M Light) und einer Umstrukturierung der Anforderungen an Organisationen (Part CAO - Combined Airworthiness Organisation).

 

Unter den folgenden Links finden Sie entsprechende Informationen, extrahiert aus bis heute vorliegenden Quellen, hierzu: EU VO 1321/2014 Part M, Vortrag der EASA im Frührjahr 2016 in Bonn, Entwürfe Part ML und Part CAO und Veröffentlichungen von der EASA Internetseite

Inhalte und Zeitplan GA-Roadmap
GA_Roadmap_March 2017.pdf
PDF-Dokument [91.4 KB]
Auszug aus EASA Vortrag im März 2016 in Bonn
Roadshow Germany Kurzzusammenfassung.pdf
PDF-Dokument [425.7 KB]

In der folgenden Zusammenfassung aus oben genannten Quellen wird gezeigt, was bei Einführung von Part ML und Part CAO nach heutigem Kenntnisstand im Zusammenspiel zwischen Part ML / CAO und Halter passiert - zum Vergleich ist die heutige Situation nach Part M ebenfalls aufgeführt.

 

Hauptsächliche Erleichterungen betreffen die Organisationen (vereinfachte Genehmigungserteilung und einfachere Aufrechterhaltung der Genehmigung, evtl. weniger Nachweisaufwand für genehmigte Organisationen). Fundamentale Änderungen für Halter und Betreiber von kleinen Luftfahrzeugen sind kaum erkennbar. Die "Überwachte Umgebung" mit Ihren Vorteilen bleibt uneingeschränkt weiterhin fester Bestandteil des europäischen Luftrechts.

Gegenüberstellung Part M vs Part ML / Part CAO
PART M vs PART ML und CAO.pdf
PDF-Dokument [256.8 KB]

Oktober 2017

 

Am 26.10.2017 wurde das Ingenieurbüro Calsbach UG als nationales Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) mit der Nummer LBA.MG.1035 genehmigt.

 

Nun können wir auch Lufttüchtigkeitsprüfungen an Annex II Segelflugzeugen, Motorseglern und einmotorigen Flugzeugen bis 2t, durchführen.

Hier finden Sie uns

Ingenieurbüro Calsbach UG
Pestalozzistr. 29
52531 Übach-Palenberg

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49-2451-9107366

+49-173-5135588 Ulf Calsbach

+49-177-7841041 Karina Claus

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