Leistungen

Vereine und Luftsportler betreiben heute eine Viezahl unterschiedlicher Luftfahrzeuge, von der guten alten AS-K 13 bis zum Arcus M bis hin zu Schleppflugzeugen wie z.B. DR400/180 - auch Ballone und Ultraleichtflugzeuge (auch wenn UL nicht unter das EU Recht fallen, so gibt es auch dort Regeln).  Die unterschiedlichen Luftfahrgeräte unterliegen ganz unterschiedlichen Wartungsanweisungen und unzähligen Fristen. Hier den Überblick zu behalten und stets auf dem neuesten Stand der LTA/AD oder SBs zu sein, ist je nach Vereinsgröße und Komplexität der eingesetzten Luftfahrzeuge, schon fast ein Vollzeitjob. Das neben Beruf, Familie, Haus und Garten zu stemmen ist für die meisten Funktionsträger in den Vereinen fast nicht möglich. Warum nicht Spezialisten mit diesen Aufgaben betreuen. Das EU Recht im Bereich der Luftfahrttechnik ist heute so umfangreich und verschachtelt geschrieben, das man als Amateur (im positiven Sinne) praktisch nicht mehr durchblicken kann. Das führt dazu, dass man eigentlich tagtäglich gegen irgendwelche Regeln verstößt.

 

Was spricht also dagegen, die Aufgaben, die man an Spezialisten abgeben kann, nicht abzugeben? Na klar? Geld! Denn die Beauftragung eines Spezialisten kostet Geld - ist genau wie im normalen Leben auch. Dort beauftragt man den Steuerberater ja auch mit Erstellung der Steuerklärung. Warum eigentlich? Eben, weil das Steuerecht sehr kompliziert ist und Verstöße und Fristverletzungen empfindlich an die Geldbörse gehen können. Mit der Fliegerei ist es nicht anders. Ein Vorkommniss mit einem Luftfahrzeug bei dem eine LTA nicht fristgerecht durchgeführt wurde oder irgendwelche Papiere abgelaufen sind und schon ist es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren da. Und da hängt dann meist der Vorstand drin. Aber warum soll ein Vorsitzender haften nur damit die Mitglieder ganz besonders günstig fliegen können. Altruismus ist schön und gut, aber irgendwann finden sich keine Funktionsträger mehr, die hier den Kopf hinhalten.

 

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir bieten eine  Vielzahl von Leistungen an, die das Leben der Vorstände und Verantwortlichen im Verein leichter machen und Ihnen die Freiräume schaffen, auch mal selber zu fliegen - und das mit der Gewissheit, nichts vergessen zu haben!

 

Vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen, auch wenn Ihr Problem hier nicht aufgelistet ist. Wir wollen Sie in die Luft bringen - ganz ohne irgendwelche Zwänge, denn eigentlich wollen Sie nur fliegen.

Unserer Leistungen auf einen Blick:

  • Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit - mit einem Vollvertrag, alle Luftfahrzeuge, die unter Teil ML der VO EU 1321/2014 fallen
  • Lufttüchtigkeitsprüfungen an allen Luftfahrzeugen aller Bauweisen, die unter Teil ML fallen
  • Entwicklung und Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen für alle Luftfahrzeuge, die einen Vollvertrag zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit mit unserem Unternehmen abschliessen (Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Flugzeuge)
  • Erstellung von Entwürfen für Instandhaltungsprogramme, die per Selbsterklärung durch den Halter genehmigt und in Kraft gesetzt werden sollen (die klassischen Self Declarations AMPs)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf  ACAM - Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring "in depth surveys"

Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit durch eine CAO hat sehr viel mit Kommunikation zwischen Halter und  CAO und der jeweils eingesetzten EDV Werkzeuge zu tun. Dies wird zum einen sehr oft als lästig empfunden und andererseits fehlen manchmal einfach die Kapazitäten zur Dateneingabe und Pflege, bzw. Bewertung der Ergebnisse. Auch hier bieten wir unsere Unterstützung an. Sie senden uns  die Starts, Stunden und bei Motorflugzeugen die Zählerzeit per Email z.B. direkt aus Ihrer Vereins- und Flugzeugabrechnungssoftware. Wir verarbeiten diese Daten und informieren Sie rechtzeitig zu anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen in Form eines „Worksheets“ dem Sie komprimiert alle relevanten Instandhaltungsfristen entnehmen können.

 

  • Begleitung, Dokumentation und Freigabe von Maßnahmen die nach CS-STAN (Certification Specifications for Standard Changes and Standard Repairs) durchgeführt werden (als Independant Certifying Staff), Begleitung, Dokumentation und Freigabe bei Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen die im Rahmen des Teil ML gem. VO (EU) 1321/2014, gem. Artikel ML.A.80x freigegeben werden, letztlich jegliche Instandhaltung an Luftfahrzeugen, die unter Teil ML fallen
  • Übernahme der Postbevollmächtigung bei ausländischen Haltern (nur EU) deutsch registrierter Luftfahrzeuge, Abwicklung des behördlichen Schrift- und Zahlungsverkehrs
  • Begleitung bei Kaufvorhaben von Luftfahrzeugen die unter Teil ML fallen (nirgendwo können Sie soviel Geld "verbrennen", wie beim Kauf eines überteuerten Luftfahrzeuges)
  • ... und wenn Sie dann ein Flugzeug gekauft haben - wie geht es jetzt weiter? Was benötige ich zur Zulassung, welche Unterlagen, wohin schicken. Wo bekomme ich was? Wie mache ich das?

 

  • Beratung bei der Planung und Durchführung von Minor Changes

 

... und das alles unter der Genehmigung DE.CAO.0015 für EU Luftfahrzeuge und unter der Genehmigung LBA.CAO.9035 für die deutsch registrierten Annex I Luftfahrzeuge (Segelflugzeuge, Motorsegler und Flugzeuge, die unter Teil ML fallen).

 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie haben andere Wünsche und Ideen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.